Ausbildungsbeginn und Bewerbungsfrist
Das erste Jahr der schulischen Ausbildung beginnt jährlich im September mit Schuljahresbeginn an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Die Bewerbungsfristen für Praktikumsplätze während der Ausbildung finden Sie hier:
Berufsbild und Ausbildungsinhalte
Die Abteilung Erziehungshilfen im Jugendamt betreibt als größter Träger von Hilfen zur Erziehung ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen. Die stationären Hilfen werden in Wohngruppen angeboten. Außerdem gibt es den stationären Notaufnahmebereich, differenziert in Gruppen für Jugendliche und für Kinder und ein stationäres Clearing- und Trainingsangebot für junge Mütter mit ihren Kleinkindern.
Die Wohngruppen verstehen sich als eine auf Zeit angelegte, familienergänzende bzw. ersetzende Hilfe für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren, die auf Grund familiärer Probleme und individueller Konfliktlagen nicht bei ihren Familien bleiben können.
Menschen, die diesen Beruf ausüben, arbeiten in oben genannten Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Zu den täglichen Aufgaben von Jugend- und Heimerzieher/-innen gehört es, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen, sie in ihren Interessen zu fördern und im Alltag zu unterstützen und kooperativ im Team zusammen zu arbeiten.
Ausbildungsdauer und -verlauf
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre in Vollzeit.
- 1. und 2. Jahr: Schulische Ausbildung an einer Fachschule für Jugend- und Heimerziehung (Bewerbung nur an der Fachschule). Die verschiedenen Fachschulen für Jugend- und Heimerziehung im Großraum Stuttgart finden Sie ganz einfach über eine Onlinesuchmaschine. Die ersten beiden Ausbildungsjahre beinhalten Unter- und Oberkurspraktika in einer Einrichtung der Abteilung Hilfen zur Erziehung wie zum Beispiel einer Wohngruppe. Für weitere Informationen zum Unter-/Oberkurspraktika geht’s hier lang.
- 3. Jahr: Das Anerkennungsjahr/Berufspraktikum absolvieren Sie in einer Einrichtung der Abteilung Hilfen zur Erziehung z.B. in einer Wohngruppe und bekommen bei erfolgreichem Abschluss die staatliche Anerkennung als Jugend- und Heimerzieher/-in. Für weitere Informationen zum Anerkennungspraktikum geht’s hier lang.
Voraussetzungen
- Abitur/Fachabitur
Um direkt im 1. Jahr (Unterkurs) mit der schulischen Ausbildung an der Fachschule zu starten benötigen Sie im Vorfeld ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Für weitere Informationen zum 6-wöchigen Praktikum geht’s hier lang. - Realschulabschluss/mittlere Reife/Fachschulreife
Bevor Sie mit dem 1. Jahr (Unterkurs) der schulischen Ausbildung an der Fachschule starten können, muss noch das 1-jährige Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert werden. Die Voraussetzungen und den Ablauf des 1-jährigen Vorpraktikums finden Sie hier.
Wir bieten
- vielseitige Workshops und professionelle Anleitung
- Azubi-Treffen z.B. Sporttag und Azubi-Ausschuss
- günstige Personalzimmer in Stuttgart im Anerkennungsjahr
- kostenloses VVS-Azubiticket im Anerkennungsjahr
- eine eigene Kommunikations-App für alle Auszubildenden im Anerkennungsjahr
- attraktive Ausbildungsvergütung mit Jahressonderzahlung im Anerkennungsjahr
- Freistellungstage zur Vorbereitung auf schulische Prüfungen im Anerkennungsjahr
Vergütung
- Unter-/Oberkurspraktikum: 400 € brutto monatlich
- Anerkennungspraktikum: 1.802,02 € brutto monatlich (nach TVPöD, Stand März 2024) + ggf. Zulagen für die Arbeit im Schichtbetrieb und Heimerziehungsbereich
Informationen zur Bewerbung
Für den praktischen Teil der Ausbildung können Sie sich beim Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart bewerben:
Bewerbung für das Vorpraktikum
Bewerbung für das Unter‐/Oberkurspraktikum
Bewerbung für das Anerkennungspraktikum
Ausbildung
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Wilhelmstraße (M) 3
70182 Stuttgart
Leitung
Anfahrt
Anschrift
Wilhelmstraße (M) 3
70182 Stuttgart