Inhalt anspringen

Pädagogik Stuttgart

Quereinstieg

Schulfremdenprüfung

Sie sind auf der Suche nach einer beruflichen Neuorientierung und haben noch keine pädagogische Ausbildung? Über den Weg der Schulfremdenprüfung können Sie pädagogische Fachkraft gemäß § 7 KiTaG werden.

Über die Schulfremdenprüfung gelangen Sie an Ihr Ziel und können Kinder in ihrer Entwicklung begleiten. (Symbolbild)

Pädagogische Fachkräfte arbeiten in einer unserer rund 200 städtischen Kindertageseinrichtungen oder Schulkindeinrichtungen. Sie gestalten den pädagogischen Rahmen, in dem Kinder ihre Potenziale ausschöpfen und beteiligen sich aktiv an der Gestaltung der Einrichtung als Lebensraum für Kinder.

Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung

Sie haben sich vorgenommen, den Beruf Erzieher*in oder Sozialpädagogische Assistenz bzw. Kinderpfleger*in zu erlernen, ein klassischer Schulbesuch kommt für Sie aber aus unterschiedlichen Gründen nicht in Frage? Die Schulfremdenprüfung bietet Ihnen die Möglichkeit, den notwendigen schulischen Abschluss an einer Fachschule für Sozialpädagogik zu erwerben.

Der Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung findet in der Regel an 600 Stunden über eine Dauer von mindestens 1,5  Jahren statt. Alternativ können Sie sich auf die Prüfung auch selbst vorbereiten. Die anschließende Prüfung besteht aus einem praktischen schriftlichen und mündlichen Teil. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Schulfremdenprüfung ist ein Anerkennungsjahr zu absolvieren, damit die staatliche Anerkennung erlangt wird. Auch hierfür bietet das Jugendamt Stuttgart Plätze.

Aushilfstätigkeit während der Vorbereitung

Bereits während der Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung können Sie bei uns als Aushilfskraft tätig werden. Sie erhalten während dieser Zeit eine tarifliche Bezahlung nach S 2 bzw. S 4 TVöD SuE. Zusätzlich gibt es eine außertarifliche Zulage Tarif+. Sie haben so die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln. Erste Vorerfahrungen in der Betreuung von Kindergruppen im Alter von 0-14 Jahren sind dabei wünschenswert. Wir legen zudem Wert auf eine einfühlsame und wertschätzende Haltung gegenüber Kindern und Familien und Freude an der Arbeit mit Kindern.

Anmeldung beim Regierungspräsidium Stuttgart

Um sich für die Schulfremdenprüfung anzumelden, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart, wenn Sie in Stuttgart wohnen. Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Stuttgart wohnen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium. Dieses prüft die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulfremdenprüfung und weist sie einer Fachschule zu.

Informationen zur Bewerbung

Bitte senden Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen eine Kopie des Schulvertrages mit einer Fachschule für Sozialpädagogik (Vorbereitungskurs für die Schulfremdenprüfung). Sie können uns Ihre Unterlagen über unser  Online-Bewerberportal (Öffnet in einem neuen Tab) zukommen lassen.

Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung auch per Mail an  personalgewinnung.jugendamtstuttgartde senden oder per Post an das Jugendamt der Landeshaupstadt Stuttgart, Personalmarketing und -gewinnung, Wilhelmstraße 3 in 70182 Stuttgart-Mitte.

Ausführliche Informationen und Voraussetzungen zur Schuldfremdenprüfung finden Sie im Merkblatt Schulfremdenprüfung.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Frederick Laux