Pädagogische Fachkräfte arbeiten in einer unserer rund 200 städtischen Kindertageseinrichtungen oder Schulkindeinrichtungen. Sie gestalten den pädagogischen Rahmen, in dem Kinder ihre Potenziale ausschöpfen und beteiligen sich aktiv an der Gestaltung der Einrichtung als Lebensraum für Kinder.
Vorhandene Qualifikationen nutzen und einbringen
Sie haben bereits Erfahrungen in einem der unten genannten Arbeitsfelder sammeln können? Als pädagogische Fachkraft in unseren Kindertages- und Schulkindeinrichtungen haben Sie die Möglichkeit, diese Kompetenzen in Ihr Arbeitsleben zu integrieren und weiter zu vermitteln.
- Physiotherapeut*innen, Krankengymnast*innen, Ergotherapeut*innen, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut*innen, Logopäd*innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Hebammen, Entbindungspfleger, Haus- und Familienpfleger*innen sowie Dorfhelfer*innen
- Fachlehrer*innen für musisch-technische Fächer
- Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Sonderschulen erfolgreich bestanden haben
Ihre Stärken und Leidenschaften wie musische Begabung, handwerkliches Geschick, sportliche Leidenschaft, sprachliche Bildung oder Ernährungsthemen können Sie in unseren Einrichtungen in Ihrer täglichen Arbeit einbringen.
Weg zur pädagogischen Fachkraft
Die Qualifizierung zur pädagogischen Fachkraft nach § 7 KiTaG durchlaufen Sie auf zwei Ebenen. Eine Voraussetzung ist eine 2-jährige Berufstätigkeit in einer unserer Kindertages- oder Schulkindeinrichtungen. Zudem absolvieren Sie 25 Fortbildungstage aus den Bereichen Pädagogik und Entwicklungspsychologie. Diese Fortbildungstage werden von uns als Arbeitgeber für Sie kostenfrei angeboten und erfolgen während der Arbeitszeit.
Während der Nachqualifizierung erhalten Sie zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag. Sobald die 2 Jahre und die erforderlichen Fortbildungstage erfolgt sind, erhalten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag beim Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
Wir freuen uns, Sie auf dem Weg zur pädagogischen Fachkraft zu begleiten!
Vergütung nach Tarifvertrag
Die Bezahlung erfolgt gemäß dem Sozial‐und Erziehungsdienst des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD SuE). Während der Nachqualifizierung erfolgt die Bezahlung nach S 4 TVöD SuE. Als anerkannte pädagogische Fachkraft im Gruppendienst erwartet Sie eine Bezahlung nach S 8a TVöD SuE oder S 8b TVöD SuE.
Außerdem zahlt die Stadt Stuttgart eine außertarifliche Zulage.
Informationen zur Bewerbung
Sie können uns Ihre Unterlagen über unser Online‐Bewerberportal (Öffnet in einem neuen Tab) zukommen lassen.
Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung auch per Mail an personalgewinnung.jugendamtstuttgartde senden oder per Post an das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Personalmarketing und ‐gewinnung, Wilhelmstraße 3 in 70182 Stuttgart‐Mitte.